Dubiose Inkasso-Methoden (Update)

Was vorher geschah.

Anfang Dezember erhalte ich nochmals B-Post von der EOS Schweiz AG. Sie schickt mir eine noch höhere Rechnung, in der meine Zahlung der rechtmässigen Forderung (zur Erinnerung: Fr. 22.85 plus Fr. 0.05 Verzugszins) nicht vermerkt ist. Dafür droht sie jetzt mit der Betreibung. Für mich sieht das Ganze wie eine automatisch generierte Rechnung aus, ein Powergame mit dem Ziel, mich einzuschüchtern. Es lohnt sich anscheinend nicht, einen Fall wirklich zu bearbeiten. Dafür hofft man auf alle, die aus Angst vor einer Betreibung die gesamte Rechnung bezahlen, obwohl sie wissen, dass sie nicht Rechtens ist.

Tatsächlich bleibt ein Eintrag im Betreibungsregister fünf Jahre lang bestehen, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt war. Einzig wenn die Person oder Firma, die die Betreibung eingeleitet hat, diese zurückzieht, verschwindet sie aus dem Register. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Eintrag für Dritte (z.B. Wohnungsvermieter) unsichtbar zu machen: Auf der Website des Konsumentenschutzes ist beschrieben, wie man dies tun kann: Eintrag im Betreibungsregister unsichtbar machen lassen.

Sollte also wider Erwarten die Betreibung bei mir eintreffen, werde ich umgehend (Teil-)Rechtsvorschlag erheben. Die EOS Schweiz AG müsste dann beweisen können, dass ihre Forderung berechtigt war. Mal sehen, wie es weitergeht…

1 Kommentar

  1. Ich hatte mal 3 Betreibungen, aber alle bezahlt. Da der Gläubiger oder das Inkassobüro nicht verpflichtet werden kann, die Einträge beim entsprechenden Betreibungsamt zu löschen, verlangt es natürlich noch mehr Spesen, wie es diese Büros gerne machen, um ihre Einnahmen ins Unermessliche steigern zu lassen. Damit sie mir die 3 Betreibung gelöscht haben, musste ich sage und schreibe 120 Franken pro Betreibung zahlen. Da ich auf Wohnungssuche war und der Betreibungsauszug einwandfrei sein sollte, habe ich diese Kosten eben bezahlt. Es ist aber eine Sauerei.

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