Was ist Komplementärtherapie?

Schriftzug Komplementärtherapie

Was versteht man in der Schweiz unter Komplementärtherapie?

Die Komplementärtherapie (KT) ist ein „Zusammenschluss“ körperorientierter Methoden (u. A. Yoga, Rolfing, Shiatsu, Kinesiologie). Mehrere Verbände haben sich in einem langen bildungspolitischen Prozess auf überfachliche und ethische Richtlinien geeinigt und quasi eine Ökumene selbständig bleibender Therapien geschaffen: Die OdA KT. So wurde es möglich, gemeinsam aufzutreten und mit den staatlichen Stellen zu verhandeln.

In der Schweiz ist die KT seit Ende 2015 ein anerkannter, durch die OdA KT und den Bund geregelter Beruf. Die Grundstufe – sie führt zum „Branchenzertifikat“ – kann durch den Besuch einer anerkannten Schule absolviert werden. Wer die Ausbildung vor 2015 gemacht hat, durchläuft ein Gleichwertigkeitsverfahren, das ebenfalls zum Zertifikat führt. Darauf aufbauend folgt die Höhere Fachprüfung, nach der das eidgenössische Diplom verliehen wird.

Grundsätze der Komplementärtherapie

Als Komplementärtherapeutin bin ich also immer noch Kinesiologin oder Rolfer und arbeite mit meiner Methode. Ich verpflichte mich jedoch, die Grundsätze und die Ethik der OdA KT einzuhalten. Respektive die Verbände und Schulen verpflichten sich, ihre Lehrgänge danach auszurichten.

In der KT wird Wert auf ein liebevolles Menschenbild gelegt. Man geht davon aus, dass jeder Mensch einzigartig ist und immer als Ganzes betrachtet werden muss. Als Menschen sind wir ständig äusseren Einflüssen ausgesetzt, die wir sinnvoll beantworten, sofern unsere (Lebens-)Dynamik nicht dauerhaft gestört ist. Wir reagieren einerseits automatisch (z. B. durch abtöten von Bakterien), andererseits mehr oder weniger bewusst durch fühlen, empfinden, denken und handeln. Wir brauchen ein gewisses Mass an physischer und psychischer Sicherheit als die Basis, auf der wir unser Leben gestalten können. Die Motivation, dem Leben einen Sinn zu geben und sich selbst zu verwirklichen ist jedem Menschen eigen. Jeder Mensch muss seine Würde bewahren können.

Was will die Komplementärtherapie?

Die KT erhebt nicht den Anspruch, zu heilen. Es werden auch keine Diagnosen im schulmedizinischen Sinn gestellt. Es geht vielmehr darum, gezielte Impulse zu geben. Daraus entsteht die Kraft, sich besser – positiver – wahrnehmen zu können und/oder sich selbst zu heilen. Die Methoden der KT eignen sich vor allem bei

  • somatischen und psychosomatischen Beschwerden
  • Befindlichkeitsstörungen und psychischem Leiden
  • medizinisch abgeklärten funktionellen Störungen oder diffusen Beschwerden, welche bisher keiner medizinischen Diagnose zugeordnet werden konnten
  • bei medizinisch abgeklärten Krankheiten und Behinderungen
  • nach Unfällen und medizinischen Eingriffen zur Rehabilitation.
    (Quelle: „Berufsbild KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom“)

Krankenkassen und EMR

Therapeutinnen und Therapeuten können sich dem „Erfahrungsmedizinischen Register (EMR)“ anschliessen, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. Die Krankenkassen übernehmen dann einen Teil der Kosten, sofern eine Klientin oder ein Klient eine Zusatzversicherung für natürliches Heilen abgeschlossen hat.

Der Unterschied zur Komplementärmedizin

„Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“ So lautet der Artikel 118a der Schweizer Bundesverfassung. Konkret bedeutet dies, dass schulmedizinisch ausgebildete Fachleute eine Weiterbildung machen und dann Anthroposophische Medizin, Klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Phytotherapie über die Grundversicherung abrechnen können. Eine Ärztin, darf Homöopathie also über die Grundversicherung abrechnen. Ein Homöopath ohne medizinisches Studium jedoch nicht. Er muss sich dem „Erfahrungsmedizinischen Register (EMR)“ anschliessen, damit die Krankenkassen im Rahmen von Zusatzversicherungen einen Unkostenbeitrag übernehmen.